Baugutachter Hude

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. Markus Clauss Hude
Dipl.-Ing.

Markus Clauss

Bausachverständiger und Baugutachter

Schwalbenstraße 15
27798 Hude
Tel: 04408 999 90 10
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Qualifikation

  • Von der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
  • Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und Gebäude-Instandsetzung (TÜV)
  • Sachverständiger für Schimmelpilzerkennung,-bewertung und -sanierung (TÜV)
  • Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (TÜV)
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SIGEKO) nach BauStVO
  • Gebäudeenergieberater (HWK)

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Hude steht Ihnen Dipl.-Ing. Herr Markus Clauss als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Ing. Herr Markus Clauss kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Hude, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Hude kommen bzw. sich nicht in Hude auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Hude - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Hude gehört zum Bundesland Niedersachsen im Landkreis Oldenburg und ist eine Gemeinde zwischen Oldenburg und Bremen. Durch zahlreiche Bachläufe, sowie sumpfiges Gelände prägen die Gemeinde am Rande der leicht hügeligen Wildeshauser Geest. 124,6 Quadratkilometer beträgt die Gesamtfläche der Gemeinde, davon werden 9290 ha landwirtschaftlich genutzt. Der Rest besteht aus bebauten Flächen und Straßenland (898 ha), sowie Waldland (1146 ha). 

Zu Hude gehören 18 Ortsteile: 

  • Altmoorhausen
  • Holle
  • Holler-Neuenwege
  • Hemmelsberg
  • Hudemoor
  • Hurrel
  • Kirchkimmen
  • Lintel
  • Maibusch
  • Nordenholz
  • Nordenholzermoor
  • Oberhausen
  • Tweelbäke-Ost
  • Vielstedt
  • Wüsting-Grummersort / Wüsting-Wraggenort
  • Hude Süd / Hude-Nord

Aus Anlass der Errichtung des Zisterzienserklosters, wird Hude im Jahr 1232 in den „Annales Cistercienses“ erstmals urkundlich erwähnt. Das Kloster wurde 1536 aufgehoben und weitestgehend abgerissen, so dass fast nur noch Ruinen vorhanden sind. 

Wichtige Anlaufstellen:

Rathaus:

Parkstraße 53
27758 Hude

Bauamt:

Gerhard-Rohlfs-Str. 62
28757 Bremen

Amtsgericht:

Elisabethstraße 8
26135 Oldenburg

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